Amtliche Leistungen & Services

Hauptuntersuchung

    Zur Hauptuntersuchung muss in Deutschland jedes Fahrzeug mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Dazu gehören alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge wie fast alle PKW und LKW und die zulassungsfreien, jedoch kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge wie Leichtkrafträder oder auch Anhänger für Sportzwecke und andere.

    Bei der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit.

    Bei der Verkehrssicherheit wird überprüft, ob ein Fahrzeug technisch in dem Zustand ist, um an dem öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

    Bei der Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit wird kontrolliert, ob die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hierzu gehört unter anderem auch die Überprüfung von technischen Änderungen.

    Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Der Fachbegriff hierfür lautet „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungs-systems“, kurz UMA. Sie soll sicherstellen, dass die Abgaswerte des zugelassenen Kraftfahrzeuges die jeweils gültigen Abgasnormen einhalten.

    Aufbewahrungspflicht

    Der Untersuchungsbericht ist muss gemäß §29 (10) StVZO aufbewahrt werden.

    Er wird von der KFZ-Zulassungsbehörde bei Abmeldung, Ummeldung, Zusatzeintragungen und ähnlichem verlangt. Sollten Sie Ihren Untersuchungsbericht verloren haben, können Sie sich entweder vom Aussteller der letzten Hauptuntersuchung eine Kopie besorgen oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen.

    Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der Stempel im Fahrzeugschein sind als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht ausreichend.

    HU Überziehung

    Wenn der Zeitpunkt zur Hauptuntersuchung überzogen wurde, beginnt die neue Laufzeit mit dem Zeitpunkt der Abnahme.

    Bei Überziehung der Frist um mehr als zwei Monate ist eine erweiterte Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfgebühr erhöht sich dabei um 20%.

    Fahrzeugtyp Erste Prüfung nach Zulassung
    Erneute Prüfung
    PKW nach 36 Monaten alle 24 Monate
    Kraftrad & Leichtkraftrad nach 24 Monaten alle 24 Monate
    Anhänger bis 750 Kg nach 36 Monaten alle 24 Monate
    Anhänger bis 3,5 t nach 24 Monaten alle 24 Monate
    LKW bis 3,5 t / Wohnmobile bis 3,5 t nach 24 Monaten alle 24 Monate
    Wohnmobile über 3,5 t und unter 6 Jahren Alter nach 24 Monaten alle 24 Monate
    LKW über 3,5 t / Wohnmobile über 3,5 t und über 6 Jahren Alter Nach 12 Monaten alle 12 Monate
    Fahrzeuge über 7,5 t Nach 12 Monaten alle 12 Monate

     

    Neuabnahmen / Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung

    Die GTÜ ist durch das Kraftfahrt-Bundesamt als Technischer Dienst für Gesamtfahrzeuge anerkannt und darf Neuabnahmen durchführen.

    Das Ing.-Büro Hemken & Bohlen verfügt über Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ. Damit können wir Sie bei sämtlichen Problemen und Fragen rund um die Themen Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß Art. 45 VO (EU) 2018/585, §19(2) StVZO und §21 StVZO sowie Typgenehmigung unterstützen und die entsprechenden Abnahmen durchführen.

    Wenn Sie Fragen zu den Themen Fahrzeugneubau oder umfangreiche Umbauten von Fahrzeugen haben, wenden Sie sich an uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!

    Änderungsabnahmen

      In den meisten Fällen erhält Ihr Fahrzeug vom Hersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Typgenehmigung. Hiermit kann Ihr Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.

      Wird Ihr Fahrzeug technisch verändert, wie z. B. durch die Tieferlegung des Fahrwerks oder die Änderung der Rad/Reifen-Kombinationen, erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis / Typgenehmigung.

      Für die neuen Fahrzeugteile erhalten Sie in den meisten Fällen vom Teilehersteller eine separate Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten. Hierbei können Änderungsabnahmen erforderlich sein.

      Sicherheitsprüfungen

      Sicherheitsprüfungen werden in erster Linie an LKW und Bussen sowie den dazugehörigen Anhängern durchgeführt. Bei der Sicherheitsprüfung handelt es sich im Grunde genommen um eine etwas vereinfachte Hauptuntersuchung. Sie wird in aller Regel zwischen zwei Hauptuntersuchungen fällig. Der nächste Prüftermin ist über die SP-Marke hinten am Fahrzeug oder aus dem letzten Untersuchungsbericht ersichtlich.

      Überziehung der Sicherheitsprüfung

      Wenn der Zeitpunkt der Sicherheitsprüfung um mehr als einen Monat überzogen wurde, ist eine kombinierte Haupt- und Sicherheitsprüfung vorgeschrieben.

      Tempo 100 für Anhänger

      Für Gespanne gilt in Deutschland in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

      Bestimmte PKW, mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht und Busse bis zu 3,5 t (inkl. Anhänger), dürfen mit bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren, wenn der Anhänger von der unteren Verkehrsbehörde zugelassen und für diese Geschwindigkeit abgenommen wurde.

      Wir führen die 100 km/h-Abnahme für Sie durch. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.

      Anforderungen für die Zulassung

      • Zugfahrzeug mit ABS und max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
      • Anhänger-Reifen max. 6 Jahre alt und mind. Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h)
      • Anhänger mit hydraulischen Achsstoßdämpfern
      • Kombinations-Stützlast orientiert am kleineren Wert separater Anhänger- bzw. Zugfahrzeug-Stützlasten
      • Anhänger-Gesamtmasse darf max. Zugfahrzeug-Leermasse wiegen
      • Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 (vom 01.07.2003) oder anderen technischen Einrichtungen mit Gutachten für sicheren Betrieb bis 120 km/h oder Zugfahrzeug mit speziellem Stabilitätssystem für Anhänger mit Herstellerbestätigung und Eintrag in Fahrzeugpapiere

      Oldtimergutachten

      Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen, ist eine reguläre Anmeldung wegen schlechter Emissionswerte der alten Technik und damit hoher KFZ-Steuersätze oft sehr teuer. Als günstigere Varianten ein solches Fahrzeug zuzulassen gibt es das „H-Kennzeichen“ und das „07-Kennzeichen“.

      Das H-Kennzeichen

      Das H am Ende der Zeichenfolge auf diesem Kennzeichen steht für Historisch. Ein H-Kennzeichen gilt jeweils nur für ein einzelnes Fahrzeug. Entsprechend fallen auch Kosten für die KFZ-Steuer und die Haftpflichtversicherung für jedes einzelne Fahrzeug an.

      Das rote 07-Kennzeichen

      Wenn Sie mehrere Oldtimer besitzen aber nur immer einen davon Zeitgleich bewegen möchten, bietet sich das „07-Kennzeichen“ an. Hier wird für mehrere Fahrzeuge nur einmal die pauschale Steuer fällig. Über die Höhe der Versicherungsbeiträge sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung sprechen.

      Bei H- & 07-Kennzeichen gilt

      • Bei den Fahrzeugen muss es sich um erhaltenswertes Kulturgut handeln: Es muss weitestgehend in einem originalen Zustand und mängelfrei sein
      • Eine Begutachtung nach § 23 StVZO ist erforderlich
      • Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben

      Abnahme von Kutschen

      Für Planwagenfahrten, Kutschfahrten durchs Watt oder generell Fahrten mit Kutschen, die zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden, müssen die Kutschen in Niedersachsen gemäß dem Niedersächsischen Kutschenerlass von Sachverständigen auf Tauglichkeit untersucht werden.

      Hierbei spielen die Unfallverhütungsvorschriften und die Verkehrssicherheit die Hauptrolle.

      In Niedersachsen benötigt man für den gewerblichen Personentransport mit Kutschen:

      • Den Sachkundenachweis VBG
      • Ein Kutschenführerschein
      • Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
      • Die jährliche Abnahme der Kutsche(n) gemäß Kutschenerlass
      • Die jährliche Überprüfung der Pferde und deren Haltung durch den Amtsveterinär

      Abnahme von Gefahrgutfahrzeugen

      Der Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR), deutsch: Das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE) sind maßgeblich für den Transport von Gefahrstoffen und die geltenden Vorschriften für Gefahrguttransporter.

      Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüfen wir Fahrzeuge, die für den Transport gefährlicher Güter verwendet werden. Diese Abnahmen werden meist gemeinsam mit einer Hauptuntersuchung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob das jeweilige Fahrzeug den besonderen Vorschriften für den Transport der gefährlichen Güter geeignet ist.

      Ausnahmegutachten nach §70 StVZO

      Möchten Sie Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betreiben, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite oder Höhe die in der Verordnung benannten Grenzwerte überschreiten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt zum Beispiel für Großraum-/Schwertransporte (GST) aber auch für große Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

      Wir führen Begutachtungen für die Erlangung und Verlängerung der hierfür erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO durch.