Zur Hauptuntersuchung muss in Deutschland jedes Fahrzeug mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Dazu gehören alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge wie fast alle PKW und LKW und die zulassungsfreien, jedoch kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge wie Leichtkrafträder oder auch Anhänger für Sportzwecke und andere.
Bei der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine Überprüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit.
Bei der Verkehrssicherheit wird überprüft, ob ein Fahrzeug technisch in dem Zustand ist, um an dem öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
Bei der Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit wird kontrolliert, ob die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hierzu gehört unter anderem auch die Überprüfung von technischen Änderungen.
Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Der Fachbegriff hierfür lautet "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungs-systems", kurz UMA. Sie soll sicherstellen, dass die Abgaswerte des zugelassenen Kraftfahrzeuges die jeweils gültigen Abgasnormen einhalten.
Aufbewahrungspflicht
Der Untersuchungsbericht ist muss gemäß §29 (10) StVZO aufbewahrt werden.
Er wird von der KFZ-Zulassungsbehörde bei Abmeldung, Ummeldung, Zusatzeintragungen und ähnlichem verlangt. Sollten Sie Ihren Untersuchungsbericht verloren haben, können Sie sich entweder vom Aussteller der letzten Hauptuntersuchung eine Kopie besorgen oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der Stempel im Fahrzeugschein sind als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht ausreichend.
Einzuhaltende Prüfungsfristen
Fahrzeugtyp | Erste Prüfung nach Zulassung |
Erneute Prüfung |
PKW | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Kraftrad & Leichtkraftrad | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger bis 750 Kg | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
LKW bis 3,5 t Wohnmobile bis 3,5 t |
nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobile über 3,5 t und unter 6 Jahren Alter | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
LKW über 3,5 t Wohnmobile über 3,5 t und über 6 Jahren Alter |
Nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Fahrzeuge über 7,5 t | Nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Überziehung der Hauptuntersuchung
Wenn der Zeitpunkt der Hauptuntersuchung überzogen wurde, beginnt die neue Laufzeit mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Bei Überziehung der Frist um mehr als zwei Monate ist eine besonders tiefgreifende Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfgebühr erhöht sich dabei um 20%.