Möchten Sie Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betreiben, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite oder Höhe die in der Verordnung benannten Grenzwerte überschreiten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt zum Beispiel für Großraum-/Schwertransporte (GST) aber auch für große Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Wir führen Begutachtungen für die Erlangung und Verlängerung der hierfür erforderlichen Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO durch.